Direkt
zum Inhalt springen,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Gailingen am Hochrhein
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Gailingen am Hochrhein
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Seite drucken

Neuigkeiten

Rückschnitt von Hecken

Erstelldatum24.09.2026

Stäuchern und Bäumen ab 01. Oktober

Sträucher, Hecken und Bäume sind nicht nur ökologisch sehr wertvoll, sie geben dem Grundstück auch einen Wohnwert und verschönern entlang von Gehwegen und Straßen das Ortsbild.

Leider können sie aber auch schnell die Sicherheit und Leichtigkeit des allgemeinen Straßenverkehrs beeinträchtigen oder sogar gefährden, wenn sie nicht regelmäßig auf das erforderliche Maß zurückgeschnitten oder ausgeastet werden.

Unter Umständen müssen Fußgänger dann auf die Fahrbahn ausweichen, Fahrzeuge sich zur Gegenfahrbahn hin orientieren und an hohen Fahrzeugen wie beispielsweise die der Müllabfuhr oder des Winterdienstes entstehen Schäden, weil sie sich unter tiefhängenden Ästen nicht wegducken können.

Damit Straßen und Gehwege durch jedermann ungehindert genutzt werden können, hat der Gesetzgeber den Begriff des Lichtraumprofils geschaffen. Dieses Lichtraumprofil wird seitlich begrenzt durch das angrenzende Privatgrundstück und endet über Gehwegen in einer Höhe von 2,50 m und bei 4,50 m über der Fahrbahn. Dieser Bereich muss vollkommen frei von jeglichen Einwüchsen und Überhängen sein.

Da jetzt der richtige Zeitpunkt für einen kräftigen Rück- und Auslichtungsschnitt ist (erlaubt vom 1. Oktober bis Ende Februar), bitten wir die Grundstückseigentümer, ihre Flächen im Innerortsbereich unter diesen Aspekten einer kritischen Prüfung zu unterziehen und Einwüchse und Überhänge soweit zurückzuschneiden bzw. zurückschneiden zu lassen, dass der öffentliche Verkehrsraum wieder uneingeschränkt nutzbar ist. Dabei empfiehlt sich im Hinblick auf den Austrieb im Frühjahr, die Belaubung der Bäume und Sträucher im Sommer und dem größeren Durchhang der Äste und Zweige unter Last, insbesondere durch Nässe oder Schnee, die Maße des vorgegebenen Lichtraumprofils um jeweils gut 50 cm in alle Richtungen auszudehnen. Bitte achten Sie bei der Gelegenheit auch gleich noch darauf, dass, soweit erforderlich, Verkehrszeichen und Straßenlampen gleich mit freigeschnitten werden, damit sie ihre Funktion wieder erfüllen können.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Gemeinde berechtigt ist, eine Ersatzvornahme vorzunehmen. Dabei entstehen Kosten, die Ihnen als Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt werden.

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an das Ordnungsamt, Sandra Schilling,

Tel. Telefonnummer: 07734 93 03 20 oder per E-Mail an sandra.schilling(@)gailingen.de wenden.