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Rückschnitt von Hecken
Erstelldatum24.09.2026
Stäuchern und Bäumen ab 01. Oktober
Sträucher, Hecken und Bäume sind nicht nur ökologisch sehr wertvoll, sie geben dem Grundstück auch einen Wohnwert und verschönern entlang von Gehwegen und Straßen das Ortsbild.
Leider können sie aber auch schnell die Sicherheit und Leichtigkeit des allgemeinen Straßenverkehrs beeinträchtigen oder sogar gefährden, wenn sie nicht regelmäßig auf das erforderliche Maß zurückgeschnitten oder ausgeastet werden.
Unter Umständen müssen Fußgänger dann auf die Fahrbahn ausweichen, Fahrzeuge sich zur Gegenfahrbahn hin orientieren und an hohen Fahrzeugen wie beispielsweise die der Müllabfuhr oder des Winterdienstes entstehen Schäden, weil sie sich unter tiefhängenden Ästen nicht wegducken können.
Damit Straßen und Gehwege durch jedermann ungehindert genutzt werden können, hat der Gesetzgeber den Begriff des Lichtraumprofils geschaffen. Dieses Lichtraumprofil wird seitlich begrenzt durch das angrenzende Privatgrundstück und endet über Gehwegen in einer Höhe von 2,50 m und bei 4,50 m über der Fahrbahn. Dieser Bereich muss vollkommen frei von jeglichen Einwüchsen und Überhängen sein.
Da jetzt der richtige Zeitpunkt für einen kräftigen Rück- und Auslichtungsschnitt ist (erlaubt vom 1. Oktober bis Ende Februar), bitten wir die Grundstückseigentümer, ihre Flächen im Innerortsbereich unter diesen Aspekten einer kritischen Prüfung zu unterziehen und Einwüchse und Überhänge soweit zurückzuschneiden bzw. zurückschneiden zu lassen, dass der öffentliche Verkehrsraum wieder uneingeschränkt nutzbar ist. Dabei empfiehlt sich im Hinblick auf den Austrieb im Frühjahr, die Belaubung der Bäume und Sträucher im Sommer und dem größeren Durchhang der Äste und Zweige unter Last, insbesondere durch Nässe oder Schnee, die Maße des vorgegebenen Lichtraumprofils um jeweils gut 50 cm in alle Richtungen auszudehnen. Bitte achten Sie bei der Gelegenheit auch gleich noch darauf, dass, soweit erforderlich, Verkehrszeichen und Straßenlampen gleich mit freigeschnitten werden, damit sie ihre Funktion wieder erfüllen können.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Gemeinde berechtigt ist, eine Ersatzvornahme vorzunehmen. Dabei entstehen Kosten, die Ihnen als Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt werden.
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an das Ordnungsamt, Sandra Schilling,
Tel. Telefonnummer: 07734 93 03 20 oder per E-Mail an sandra.schilling(@)gailingen.de wenden.
