Personalausweis & Reisepass
Alles Wissenswerte zur Beantragung und zur Online-Ausweisfunktion
Zur Beantragung eines neuen Personalausweises bringen Sie bitte mit:
- Ihren alten Personalausweis (bei Erstbeantragung die Geburtsurkunde)
- ein biometrisches Lichtbild mit QR Code, alternativ kann das Lichtbild für 6,00 € bei uns erstellt werden
- bei Antragstellern unter 24 Jahren 27,60 €, bei Antragstellern über 24 Jahren 46,00 €
- bei Antragstellern unter 16 Jahren die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten/des Vormunds
- Die Fingerabdrücke müssen ab einem Alter von 6 Jahren im Chip gespeichert werden. Die Unterschrift des Ausweisinhabers wird ab einem Alter von 10 Jahren erfasst
Online-Ausweisfunktion:
Hier finden Sie die wichtigsten Infos über Ihren Personalausweis und Ihren Online-Ausweis.
Zur Beantragung eines neuen Reisepasses bringen Sie bitte mit:
- Ihren alten Reisepass
- ein biometrisches Lichtbild mit QR Code, alternativ kann das Lichtbild für 6,00 € bei uns erstellt werden
- bei Antragstellern unter 24 Jahren 37,50 €, bei Antragstellern über 24 Jahren 70,00 €
- bei Antragstellern unter 18 Jahren die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten/des Vormunds
- Die Fingerabdrücke müssen ab einem Alter von 6 Jahren im Chip gespeichert werden. Die Unterschrift des Passinhabers wird ab einem Alter von 10 Jahren erfasst
Bearbeitungsstand Ausweisdokument:
Hier können Sie den Bearbeitungsstand Ihres Ausweisdokumentes einsehen. Sie benötigen hierfür die Zugangsdaten die Sie bei der Beantragung von uns erhalten haben.
Beantragung für Auslandsdeutsche:
Für deutsche Staatsangehörige die im Ausland leben und keinen Wohnsitz in Deutschland haben (sog. Auslandsdeutsche) ist die deutsche Auslandsvertretung in dem jeweiligen Land zuständig. In der Schweiz die Deutsche Botschaft in Bern bzw. das Honorarkonsulat in Zürich.
Nähere Informationen finden Sie unter honorarkonsul-zuerich.de oder unter bern.diplo.de
In dringenden Ausnahmefällen können Reisepässe, Expresspässe und/oder Personalausweise beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass dazu eine vorherige Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten notwendig ist! Erstanträge für Neugeborene im Ausland können nicht bearbeiten werden! Die Staatsangehörigkeit muss durch die Botschaft geprüft werden.
Vorläufige Dokumente (vorläufige Ausweise oder Pässe) dürfen wir generell nicht für Auslandsdeutsche ausstellen. Diese Dokumente stellen ausschließlich die Botschaften bzw. Konsulate aus!
Durch die Antragstellung bei einer unzuständigen Behörde entsehen erhöhte Kosten.
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Bisheriger Reisepass oder Personalausweis
- ein biometrisches Lichtbild mit QR Code, alternativ kann das Lichtbild für 6,00 € bei uns erstellt werden
- Meldebescheinigung des aktuellen Wohnortes im Ausland, nicht älter als 3 Monate
- Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort in Deutschland