Hier finden Sie weitere Informationen
Zusammen mit der Kurtaxe-Ordnung der Gemeinde Gailingen bildet das Bundesmeldegesetz die Grundlage für die Erfassung von Gästedaten. § 29 besagt, dass Personen, die für länger als sechs Monate in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, der Meldepflicht unterliegen.
Als Gast in Gailingen am Hochrhein haben Sie einen Anspruch auf unsere Gästekarte. Mit der Gästekarte erhalten die Gäste während des Aufenthalts folgende Vergünstigungen:
Mit der Bezahlung der Kurtaxe und der Anmeldung durch den Gastgeber bei der Gemeinde erhalten Sie beim Check-in Ihre Gästekarte. Diese ist gültig für alle Zonen im Gebiet des Verkehrsverbundes Hegau Bodensee (VHB) in allen Bussen und Bahnen des Nahverkehrs.
Mehr Informationen und Broschüren über die BodenseecardWest erhalten Sie direkt bei uns in der Tourist-Information oder unter bodenseewest.eu
Sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet, ist der Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Für diese Personen muss kein Meldeschein ausgefüllt werden. Sie müssen bei der TIBS selbst ihren Wohnsitz anmelden. Zusätzlich benötigt man seit dem 01.11.2015 eine Wohnungsgeberbestätigung, die der Vermieter ausfüllt und unterschreibt.
Solang sich der Aufenthalt auf unter drei Monate beschränkt, muss nicht der Wohnsitz angemeldet werden, sondern der Gast füllt einen Meldeschein aus.
Am Anreisetag haben die beherbergten Personen einen Meldeschein handschriftlich auszufüllen und zu unterschreiben. Oder den ausgedruckten Meldeschein (elektronischer Meldeschein) mit den Gästedaten zu überprüfen und zu unterschreiben.
Nach § 30 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes sind im Meldeschein anzugeben:
Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag 1,30 € inklusive Mehrwertsteuer.
Bei Schwerbehinderten ab einer Behinderung von 50 % beträgt die Kurtaxe pro Person 0,90 €.