Für deutsche Staatsangehörige die im Ausland leben und keinen Wohnsitz in Deutschland haben (sog. Auslandsdeutsche) ist die deutsche Auslandsvertretung in dem jeweiligen Land zuständig. In der Schweiz ist das die Deutsche Botschaft in Bern bzw. das Honorarkonsulat in Zürich.
Nähere Informationen finden Sie unter www.honorarkonsul-zuerich.de oder unter www.bern.diplo.de
In dringenden Ausnahmefällen können Reisepässe, Expresspässe und/oder Personalausweise beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass dazu eine vorherige Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten notwendig ist! Erstanträge für Neugeborene im Ausland können nicht bearbeiten werden! Die Staatsangehörigkeit muss durch die Botschaft geprüft werden.
Vorläufige Dokumente (vorläufige Ausweise oder Pässe) dürfen wir generell nicht für Auslandsdeutsche ausstellen. Diese stellen ausschließlich die Botschaften bzw. Konsulate aus!
Bei Beantragung ist aufgrund Nichtzuständigkeit mit doppelten Kosten zu rechnen.
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
Alles Wissenswerte zur Beantragung und Online-Ausweisfunktion.
Hier finden Sie die wichtigsten Infos über Ihren Personalausweis und Ihren Online-Ausweis.
Hier können Sie den Bearbeitungsstand Ihres Ausweisdokumentes einsehen. Sie benötigen hierfür die Zugangsdaten die Sie bei der Beantragung von uns erhalten haben. Bitte beachten Sie dass der Personalausweis erst nach Erhalt des Pin-Briefes ausgehändigt werden darf.