Informationen zum Corona-Virus
Quarantäne-Bescheinigung
Die Ausstellung einer Bescheinigung nach§ 7 Abs. 1 der Corona-Verordnung erfolgt nur auf Antrag. An Corona erkrankte Personen, die nicht krankgeschrieben, oder Kontakpersonen müssen bei Bedarf einen solchen Antrag stellen.
Bitte benutzen Sie hierzu das unten aufgeführte Formular und senden Sie es an sandra.schilling@gailingen.de
Personen, die sich aufgrund der Coronavirus-Einreiseverordnung in häusliche Absonderung begeben müssen, können keine Bescheinigung erhalten.
Die Bescheinigungen werden erst einige Tage nach Ablauf des Quarantäne-Zeitraums gefertigt und verschickt, da sich seitens des Gesundheitsamtes häufig Änderungen bei den Quarantäne-Zeiträumen ergeben.
Bei allen Fragen zu Ihrem Quarantäne-Zeitraum wenden Sie sich bitte unmittelbar an das Gesundheitsamt Lankreis Konstanz oder nutzen Sie das Formular des Gesundheitsamtes zur Fallerfassung.
Bitte beachten Sie: Die Absonderungsbescheinigung ist kein Genesenennachweis im Sinne des § 2 Nr. 5 SchAusnahmV
7-Tage Inzidenz-Werte und Intensivbetten-Belegung für Landkreise