Ziele, Maßnahmen und Förderungen
Veränderung gestalten - Maßnahmen für eine nachhaltige Zukunft
Gailingen am Hochrhein setzt sich aktiv für den Klimaschutz und eine nachhaltige Energieversorgung ein. Von der kommunalen Wärmeplanung über das gemeindeeigene Klimaschutzkonzept bis hin zu Förderprogrammen für Balkon-Solaranlagen – hier erfahren Sie, welche Maßnahmen die Gemeinde ergreift und wie auch Sie davon profitieren können. Informieren Sie sich über aktuelle Fördermöglichkeiten und finden Sie hilfreiche Anlaufstellen rund um das Thema Energie.
Kommunale Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung
Die Kommunen Rielasingen-Worblingen, Büsingen am Hochrhein, Gaienhofen, Gailingen am Hochrhein, Gottmadingen, Moos und Öhningen haben sich zu einem "Konvoi" zusammengeschlossen, um bei der Erstellung eines gemeinsamen kommunalen Wärmeplans den Prozess zu vereinfachen, Kosten zu senken und Synergien zu nutzen.
Hier finden Sie den Abschlußbericht zur kommunalen Wärmeplanung PDF-Dokument23,0 MB
Persönliche CO2-Bilanz
Persönliche CO2-Bilanz
Klimaschutz geht uns alle an! Entdecken Sie, wie engagiert Sie bereits zum Schutz unseres Klimas beitragen – oder wie Sie Ihr Potenzial noch weiter entfalten können.
Weitere Informationen zu Ihrer persönlichen CO2-Bilanz finden Sie auf der Website der Energieagentur Konstanz.
Klimaschutzkonzept Gailingen
Klimaschutzkonzept Gailingen
Energie-Leitbild
Hier können Sie das Energie-Leitbild PDF-Dokument69,28 KB der Gemeinde Gailingen am Hochrhein herunterladen.
Energie - Bericht
Hier finden Sie die Energieberichte der Gemeinde Gailingen am Hochrhein
Förderprogramm Balkon-Solaranlagen
Förderprogramm Balkon-Solaranlagen
Die Gemeinde Gailingen am Hochrhein hat sich zum Ziel gesetzt, den Klimaschutz zu fördern und die CO2-Emissionen im Gemeindegebiet zu senken. Der Ausbau der erneuerbaren Energien spielt dabei eine wesentliche Rolle. Daher hat der Gemeinderat beschlossen, die Anschaffung sogenannter Balkonkraftwerke zu fördern. Mit diesen können Mieterinnen und Mieter aber auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen auf einfache Weise Strom erzeugen. In Zeiten hoher Stromkosten können die eigenen Kosten durch eine solche Anlage gesenkt werden.
Die Förderung beträgt pauschal 100,00 € pro Anlage. In diesem Jahr stehen Fördermittel für 20 Anträge pro Jahr zur Verfügung. Die Richtlinien zur Förderung sowie der Antrag dazu finden Sie hier.
Für Rückfragen steht ihnen Steffen van Wambeke, telefonisch Telefonnummer: 07734 930313 oder per E-Mail schreiben zur Verfügung.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Was ist die BEG?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die Antragstellung im Förderprogramm (BEG EM) ist zum 1. Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de