Gemeinde Gailingen

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Alles was Sie über die Bundestagswahl 2025 wissen sollten, finden Sie hier:

Die Wahlbenachrichtigungen in Gailingen werden voraussichtlich ab der KW 4 versandt. Sie können entscheiden, ob Sie persönlich zur Wahl erscheinen oder Briefwahl beantragen. Näheres entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung. Aufgrund von gesetzlichen Fristen erhält die Gemeinde voraussichtlich zum 10. Februar 2025 die Stimmzettel für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025.
Daher können wir frühestens ab diesem Zeitpunkt die Briefwahlunterlagen ausgeben bzw. versenden. Wir empfehlen Ihnen die Briefwahlunterlagen während den Öffnungszeiten direkt bei uns zu beantragen und mitzunehmen.

Aufgrund des kurzen Zeitraums von ca. 2 Wochen können Sie die Briefwahlunterlagen auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten bei der TIBS beantragen und abholen. Das bedeutet Sie können zusätzlich zu folgenden Zeiten vorbeikommen:

Montag bis Mittwoch 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Briewahlunterlagen können bis Freitag den 21.02.2024 15:00 Uhr beantragt werden. Die TIBS hat hierfür an diesem Freitag von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet. Danach dürfen Briefwahlunterlagen nur noch in besonderen Fällen (nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) beantragt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die angegebenen Ansprechpartner auf der rechten Seite.

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche

Hier erhalten Sie den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche.
Der Antrag muss bei der letzten Wohnsitzgemeinde in Deutschland gestellt werden. Der Antrag kann bis zum 02.02.2025 gestellt werden.
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde übermittelt werden.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Sie sind Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz
  • Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet oder werden das 18. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden
  • Sie sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
  • Sie waren innerhalb der letzten 25 Jahre nach Vollendung des 14. Lebensjahres für mindestens 3 Monate ununterbrochen in Deutschland wohnhaft

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hin-gewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122

Weitere Informationen

Einwohnermeldeamt (in der TIBS)

Hauptstraße 7
78262 Gailingen am Hochrhein
Tel.: +49 (0) 7734 9303-42 oder 43
Fax: +49 (0) 7734 9303-23

simone.heller(@)gailingen.de

julia.linsenbolz(@)gailingen.de

 

 

Ansprechpartner Wahlen

Hauptstraße 7
78262 Gailingen am Hochrhein
Tel.: +49 (0) 7734 9303 - 44
Fax: +49 (0) 7734 9303 - 23

jessica.krieger(@)gailingen.de