Personalausweis und Reisepass
Alles Wissenswerte zur Beantragung und Online-Ausweisfunktion.
Zur Beantragung eines neuen Personalausweises bringen Sie bitte mit:
- Ihren alten Personalausweis (bei Erstbeantragung Geburtsurkunde)
- ein biometrisches Lichtbild
- bei Antragstellern unter 24 Jahren 22,80 € bei Antragstellern über 24 Jahren 37,00 €
- bei Antragstellern unter 16 Jahren die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten/des Vormunds
- Die Fingerabdrücke müssen ab einem Alter von 6 Jahren im Chip gespeichert werden. Die Unterschrift des Ausweisinhabers wird ab einem Alter von 10 Jahren erfasst.
Online-Ausweisfunktion
Hier finden Sie die wichtigsten Infos über Ihren Personalausweis und Ihren Online-Ausweis.
Zur Beantragung eines neuen Reisepasses bringen Sie bitte mit:
- Ihren alten Reisepass
- ein biometrisches Lichtbild
- bei Antragstellern unter 24 Jahren 37,50 € bei Antragstellern über 24 Jahren 70,00 €
- bei Antragstellern unter 18 Jahren die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten/des Vormunds
- Die Fingerabdrücke müssen ab einem Alter von 6 Jahren im Chip gespeichert werden. Die Unterschrift des Passinhabers wird ab einem Alter von 10 Jahren erfasst.
Bearbeitungsstand Ausweisdokument
Hier können Sie den Bearbeitungsstand Ihres Ausweisdokumentes einsehen. Sie benötigen hierfür die Zugangsdaten die Sie bei der Beantragung von uns erhalten haben. Bitte beachten Sie dass der Personalausweis erst nach Erhalt des Pin-Briefes ausgehändigt werden darf.
Beantragung für Auslandsdeutsche
Für deutsche Staatsangehörige die im Ausland leben und keinen Wohnsitz in Deutschland haben (sog. Auslandsdeutsche) ist die deutsche Auslandsvertretung in dem jeweiligen Land zuständig. In der Schweiz ist das die Deutsche Botschaft in Bern bzw. das Honorarkonsulat in Zürich.
Nähere Informationen finden Sie unter www.honorarkonsul-zuerich.de oder unter www.bern.diplo.de
In dringenden Ausnahmefällen können Reisepässe, Expresspässe und/oder Personalausweise beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass dazu eine vorherige Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten notwendig ist! Erstanträge für Neugeborene im Ausland können nicht bearbeiten werden! Die Staatsangehörigkeit muss durch die Botschaft geprüft werden.
Vorläufige Dokumente (vorläufige Ausweise oder Pässe) dürfen wir generell nicht für Auslandsdeutsche ausstellen. Diese stellen ausschließlich die Botschaften bzw. Konsulate aus!
Bei Beantragung ist aufgrund Nichtzuständigkeit mit doppelten Kosten zu rechnen.
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Bisheriger Reisepass oder Personalausweis
- Biometrisches Passbild
- Meldebescheinigung des aktuellen Wohnortes im Ausland nicht älter als 3 Monate
- Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort in Deutschland
Einwohnermeldeamt (in der TIBS)
Hauptstraße 7
78262 Gailingen am Hochrhein
Tel.: +49 (0) 7734 9303-42 oder 43
Fax: +49 (0) 7734 9303-23
julia.linsenbolz(@)gailingen.de