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Bürger-News

Poolbefüllungen und der Umgang mit dem Wasser

nach der Badesaison
 
Die Gemeinde Gailingen – Wasserversorgung – möchte alle Bürgerinnen und Bürger über wichtige Punkte rund um eine richtige Poolbefüllung und die ordnungsgemäße Entleerung des Pools informieren, damit weiterhin alle Spaß am Baden im eigenen Pool haben.
 
Den Pool richtig befüllen:
 
Pools werden mit Frischwasser befüllt. Die Befüllung darf nicht über einen Gartenwasserzähler erfolgen. Über den Gartenwasserzähler darf nur die Bewässerung des Gartens durchgeführt werden. Hierbei fallen keine Abwassergebühren an, da dieses Wasser vor Ort versickert und von den Pflanzen aufgenommen wird. Poolwasser stellt jedoch Schmutzwasser dar, ist in die öffentliche Kanalisation einzuleiten und durch die Kläranlage zu reinigen. Demnach sind hierfür Abwassergebühren zu zahlen.
 
Gefüllt werden darf der Pool entweder über den Hauswasserzähler oder über einen öffentlichen Hydranten. Wir bitten allerdings um Verständnis, dass Pools erst ab einem Fassungsvermögen von 15 m³ oder mehr über einen Hydranten befüllt werden können. Zum Befüllen über einen Hydranten setzen Sie sich bitte rechtzeitig für den Antrag und zur Prüfung der Machbarkeit mit der Wasserversorgung Gailingen in Verbindung. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Wasserversorgung nur den Anschluss an den Hydranten ermöglicht. Die eigentliche Befüllung, die Besorgung von Schläuchen, Überfahrbrücken und Straßenabsicherungen sind vom Antragsteller selbst zu stellen. Die anfallenden Kosten wie Arbeitszeiten, Zählermiete, Wasser und Schmutzwassergebühr werden dann in Rechnung gestellt
 
 
Das Poolwasser richtig entsorgen:
 
Poolwasser wird nach dem Wasserhaushaltsgesetz als verändertes Frischwasser, also als Schmutzwasser eingestuft. Das Frischwasser wurde durch die Poolbenutzung verändert und muss über die Kanalisation entsorgt werden. Vielfach wird Poolwasser chemisch mit Chlor, Algenschutzmitteln, pH-Senker und weiteren Mitteln behandelt. Auch wenn keine solchen chemischen oder sonstigen Behandlungen vorgenommen werden, ist das Poolwasser spätestens nach dem Badevergnügen durch seine Nutzer verändert worden. Hierzu zählen z.B. Sonnencreme, Haare und Schweiß, aber auch Gras und Laub. Alle beschriebenen Gründe führen zu einer Veränderung der ursprünglichen Beschaffenheit als Frischwasser. Aus diesen genannten Gründen darf Poolwasser auch nicht im Garten zur Versickerung gebracht werden. Das Poolwasser kann den eigenen oder auch den Nachbargarten verunreinigen. Weitergehend kann sogar eine Verunreinigung des Grundwassers möglich sein. Ein im Garten entleerter Pool kann unter Umständen auch eine Überschwemmung, einen vollgelaufenen Keller oder Schäden am Mauerwerk bei Ihnen oder Ihrem Nachbarn hervorrufen. Die Wasserversorgung Gailingen möchte hiermit alle Poolnutzer/Anschlussnehmer darauf hinweisen, dass das Poolwasser ordnungsgemäß in die öffentliche Kanalisation einzuleiten ist.
 
Für Rückfragen stehen Ihnen die Wasserversorgung Gailingen sowie die Wassermeister gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Gailingen am Hochrhein
Bürgermeisteramt Gailingen


Hauptstraße 7
78262 Gailingen am Hochrhein
Tel.: +49 (0) 7734 9303 0
Fax: +49 (0) 7734 9303-50

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