Gemeinde Gailingen

Seitenbereiche

natürlich. gesund. leben.

Volltextsuche

Navigation

Seiteninhalt

Bebauungsplangebiet "Hinter der Hofwies" 1. Bauabschnitt

Der Gemeinderat der Gemeinde Gailingen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 29.03.2012 den Bebauungsplan „Hinter der Hofwies, 1. Bauabschnitt“ gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Mit dem Tag der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft, es ist dies der 03.04.2012.

Ferner hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.01.2013 die „1. Änderung“ des o.g. Bebauungsplanes beschlossen. Die Rechtskraft tritt am 01.02.2013 ein.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sowie der 1. Änderung können Sie den folgenden Planunterlagen entnehmen. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Dateigröße zu einer längeren Ladezeit kommen kann.

Sofern Sie an einem Bauplatz interessiert sind, oder anderweitige Fragen haben, steht Ihnen Bürgermeister Dr. Thomas Auer, Tel.: 07734 / 93 03 - 11 oder Mail: thomas.auer(@)gailingen.de gerne zur Verfügung.

 

Planungsunterlagen, 1. Bauabschnitt (schriftlicher Teil), Rechtskraft 29.03.2012

Planungsunterlagen, 1. Bauabschnitt - 1. Änderung (schriftlicher Teil), Rechtskraft 01.02.2013

Planungsunterlagen, 1. Bauabschnitt inkl. 1. Änderung (zeichnerischer Teil, Lageplan), Rechtskraft 29.03.2012 bzw. 01.02.2013

Aufstellungsbeschluss vom 29.11.2012

Rechtsplan vom 20.05.2010

Erklärung/Legende zum Rechtsplan vom 20.05.2010

Entwurf Planungsunterlagen 1. Bauabschnitt (schriftlicher Teil) vom 20.05.2010

Bebauungsplan komplett (schriftlicher Teil) vom 18.01.2013

eea-Förderprogramm Hofwies



Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Gailingen am Hochrhein
Bürgermeisteramt Gailingen


Hauptstraße 7
78262 Gailingen am Hochrhein
Tel.: +49 (0) 7734 9303 0
Fax: +49 (0) 7734 9303-50

info(@)gailingen.de

Adobe Reader

Den zum Betrachten von PDF-Dateien notwendigen Adobe Reader können Sie ganz einfach auf den Seiten von Adobe herunter laden.

Weiter zur Homepage "Adobe Reader"